Indexmiete empfiehlt sich für Vermieter
[LL] Vermieter sollten sich bei einer Neuvermietung genau überlegen, auf welchen Mietvertragstyp sie setzen. Aufgrund der von der Bundesregierung für 2015 geplanten Mietpreisbremse mit Orientierung der Mietpreiserhöhungen am örtlichen Mietspiegel ist zu erwarten, dass die in herkömmlichen Mietverträgen festgeschriebenen Mieten aufgrund des niedrigen Mietspiegelniveaus in Zukunft selten bis gar nicht mehr erhöht werden können.
Eine vertraglich vereinbarte Indexmiete hingegen lässt eine jährliche Erhöhung der Miete in Anlehnung an die Inflationsrate (d.h. die Entwicklung der Verbraucherpreise) zu. Laut statistischem Bundesamt stiegen die Mieten zwischen 2009 und 2013 lediglich um 9,8 Prozent, während sich die Lebenshaltungskosten um 14,3 Prozent verteuerten.